Willkommen bei online-zeitung.de. Finden Sie hier aktuelle Neuigkeiten und Pressemitteilungen aus Deutschland.
Premium-Service

Bundesgerichtshof entscheidet gegen die Entschädigungs-einrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) im Fall Phoenix Kapitaldienst

weitersuchen nach: Bundesgerichtshof entscheidet gegen die

Gutscheine und Coupons abrufen

Jena/Karlsruhe/Berlin, 20. September 2011. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Teilauszahlungspraxis der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Sachen Phoenix Kapitaldienst einen Riegel vorgeschoben. Nach der Rückweisung in drei Revisionsfällen durch den BGH muss die EdW (Berlin) nun doch rund 20.000 Anleger der seit 2005 insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH vollständig entschädigen und darf keine Teilbeträge mehr mit der Begründung einbehalten, den Anlegern stünden vermeintliche Aussonderungsrechte zu.

“Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof unseren Argumenten gefolgt ist und die rechtswidrige Teilentschädigungspraxis der EdW damit endlich vom Tisch ist. Dies ist ein großer Erfolg für den Anlegerschutz in Deutschland”, erklärt Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, Inhaber der Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena. Die Kanzlei vertritt rund 1.900 geschädigte Phoenix-Anleger.

Nach Schätzung von Fachleuten muss sich die EdW nun umgehend gut 150 Millionen Euro besorgen, um die Phoenix-Anleger vollständig entschädigen zu können. “Die EdW hätte viel Geld einsparen können, wenn die Einrichtung ihren gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungsauftrag sofort nachgekommen wäre”, betont Rechtsanwalt Matthias Kilian, der die Verfahren bei PWB Rechtsanwälte führt und bisher insgesamt über 200 erst- und zweitinstanzliche obsiegende Urteile gegen die EdW erstritten hat.

Rechtsanwalt Kilian weiter: “Der erfolgreiche Ausgang unserer drei Pilotverfahren wird sich unmittelbar auf die weiteren rund 600 PWB-KIageverfahren gegen die EdW auswirken. Ich gehe davon aus, dass auch diese Verfahren aufgrund der richtungsweisenden BGH-Entscheidung zugunsten der Anleger entschieden werden”.

Nach Auffassung der BGH-Richter sei die Entschädigungseinrichtung gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, die Ansprüche der geschädigten Phoenix-Anleger sofort zu prüfen und auszubezahlen. Vielmehr habe die EdW es sogar “schuldhaft versäumt”, strittige Fragen so schnell wie möglich gerichtlich klären zu lassen.

Die Phoenix-Kapitaldienst GmbH hat als Wertpapierhandelsbank (Frankfurt) Einzahlungen von rund 28.000 Kunden mit einem Gesamtvolumen von 750 Millionen Euro verwaltet. Das Unternehmen hatte Sparern die Geldanlage in sogenannte Optionsgeschäften angeboten. Ein großer Teil der Gelder floss jedoch in ein betrügerisches Schneeballsystem. Der Fall gilt als einer der größten Kapitalanlagebetrugsfälle in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Am 10. März 2005 wurde dem Unternehmen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Fortführung des Geschäftsbetriebes untersagt. Am 14. März 2005 eröffnete das Amtsgericht Frankfurt am Main das Insolvenzverfahren. Seit dieser Zeit warten die Anleger auf eine vollständige Entschädigung durch die EdW.

Nach eigenen Angaben hat die EdW bisher rund 34.100 Entscheidungen mit einem Gesamtvolumen von rund 160 Millionen Euro getroffen. Tausende von Anlegern warten allerdings immer noch auf die vollständige Entschädigung. Ob die EdW nun wirklich schnell die Auszahlung an die Anleger veranlasst, bleibt abzuwarten. Nach Auffassung der BGH-Richter seien die angeblich noch nötigen Prüfungen der EdW jedoch kein Grund für die Verzögerungen.

Für Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Matthias Kilian zur Verfügung.

Herrenbekleidung online kaufen





PWB Rechtsanwälte

PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf Kapitalanlage- und Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die Kanzlei vertritt private und institutionelle Kapitalanleger.PWB Rechtsanwälte wird im JUVE-Handbuch als eine im Kapitalanlagerecht ausgezeichnete Kanzlei hervorgehoben.

Die Kanzlei gehört zu den großen mitteldeutschen Anwaltskanzleien mit 14 spezialisierten Juristinnen und Juristen und mehr als 70 nicht juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

PWB Rechtsanwälte
Philipp Wolfgang Beyer
Löbdergraben 11a
07743 Jena
03641 35 35 08

www.pwb-law.com
pwb@pwb-law.com

Pressekontakt:
PWB Rechtsanwälte
Philipp Wolfgang Beyer
Löbdergraben 11 a
07743 Jena
pwb@pwb-law.com
03641 35 35 08

http://www.pwb-law.com

0 Kommentarezurück zum Beitrag

Kommentar hinzufügen

Nickname:
Email:
Webseite
Kommentar:

*

andere Artikelzur Homepage

Betreuungsgeld schafft keine Wahlfreiheit

Betreuungsgeld schafft keine Wahlfreiheit(0)

Diözese Rottenburg-Stuttgart und Caritas für qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung Stuttgart/Rottenburg, 22. Mai – Die Diözese Rottenburg-Stuttgart und ihr Caritasverband wenden sich entschieden gegen das geplante Betreuungsgeld. Sozial- und Familienpolitik sollten die Bildungschancen von Kindern erhöhen und die Chancengleichheit von Frauen stärken, betonten Diözese und Caritasverband am Dienstag. Ein qualitativer Ausbau der Kitaplätze sei dafür geeigneter

Haischützer Paul Watson in Frankfurt festgenommen

Haischützer Paul Watson in Frankfurt festgenommen(0)

SAVE fordert sofortigen Auslieferungsstopp Seit 40 Jahren kämpft der Kanadier Paul Watson nun schon für Meeressäuger – vor allem gegen das Hai-Finning, bei dem jährlich 73 Millionen Haie durch eine Flossenamputation verstümmelt werden und qualvoll verenden. Das wurde dem Gründer der Meeresschutzorganisation Sea Shepherd nun zum Verhängnis. Am 15. Mai wurde er bei seiner Ankunft

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Urheberrecht

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Urheberrecht(0)

Eltern haften bei Filesharing durch 13-jährigen Sohn Die Aufsichtspflicht von Eltern umfasst auch die Überwachung des Computers ihres Kindes. Nimmt ein 13-Jähriger an zwei Musik-Tauschbörsen im Internet teil, haften die Eltern für die entstehenden Urheberrechtsverletzungen. Das OLG Köln bezifferte den entstandenen Schaden nach Angaben der D.A.S. auf 200 Euro pro Titel. OLG Köln, Az. 6

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Urheberrecht

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Urheberrecht(0)

Eltern haften bei Filesharing durch 13-jährigen Sohn Die Aufsichtspflicht von Eltern umfasst auch die Überwachung des Computers ihres Kindes. Nimmt ein 13-Jähriger an zwei Musik-Tauschbörsen im Internet teil, haften die Eltern für die entstehenden Urheberrechtsverletzungen. Das OLG Köln bezifferte den entstandenen Schaden nach Angaben der D.A.S. auf 200 Euro pro Titel. OLG Köln, Az. 6

Jugendliche brauchen gezielte Hilfe, um in den Beruf zu starten

Jugendliche brauchen gezielte Hilfe, um in den Beruf zu starten(0)

Abschlussprüfung an Haupt- und Werkrealschulen: Caritas bittet Betriebe, weniger leistungsstarke Schüler einzustellen Stuttgart/Freiburg, 22. Mai – In dieser Woche legen die Haupt- und Werkrealschüler im Land nach Deutsch und Mathe ihre Prüfung in Englisch ab. Obwohl die Lage am Ausbildungsmarkt als “traumhaft” beschrieben wird, ist nicht klar, ob diese Schüler im Herbst mit einer Ausbildung

weiterlesen

Kontakt und Informationen

  • +49 661 4109160

Online Zeitung publiziert Neuigkeiten und Presseartikel für Deutschland. Sind Sie Journalist und möchten Teil des Teams werden, dann rufen Sie uns an.
Pressemitteilungen können hier zur Sichtung eingetragen werden.
Impressum

Soziale Netze

Beliebteste Kategorien

Neue Geschäftskontakte
© 2011 Online Zeitung - Ein Projekt der human networks gmbh All rights reserved.