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Keine Narrenfreiheit am Steuer(0)
R+V-Infocenter: Masken und Kostüme können Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit einschränken – Bußgelder möglich Wiesbaden, 10. Februar 2012. Ausnahmezustand in deutschen Karnevalshochburgen: Mit Pappnase und Perücke feiern Millionen Menschen ausgelassen die Narrenzeit. Autofahrer sollten es dabei jedoch nicht zu bunt treiben. “Wer kostümiert fährt, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen”, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Bei einem Unfall sind sogar 25 Euro Bußgeld möglich. Hinzu kommt: weiterlesen |
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