Stellt eine Hausverwaltung Regeln darüber auf, welche Mitarbeiter zum Empfang von Geldern berechtigt sind, sollten diese dann auch unbedingt eingehalten werden. Ansonsten droht Ungemach vor Gericht. Eine Berliner Hausverwaltung hatte
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Stellt eine Hausverwaltung Regeln darüber auf, welche Mitarbeiter zum Empfang von Geldern berechtigt sind, sollten diese dann auch unbedingt eingehalten werden. Ansonsten droht Ungemach vor Gericht. Eine Berliner Hausverwaltung hatte